Einheitliche Finanzierung
Mit der einheitlichen Finanzierung (EFAS) werden künfig alle Gesundheitsleistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt sind, nach einem einheitlichen Schlüssel von den Versicherern und den Kantonen finanziert – unabhängig davon, ob sie stationär oder ambulant erbracht werden.
Diese Reform, die im November 2024 von der Stimmbevölkerung angenommen wurde, harmonisiert das Finanzierungssystem und stärkt dessen Kohärenz im gesamten Gesundheitswesen.
Warum ist EFAS für die Spitex wichtig?
EFAS verbessert die Qualität und Fairness des Gesundheitssystems, indem es:
- falsche finanzielle Anreize reduziert, die heute teilweise einen Eintritt ins Pflegeheim begünstigen, anstatt den Verbleib zu Hause zu ermöglichen;
- ambulante Behandlungen fördert;
- die Koordination zwischen den Leistungserbringern sowie die Kostentransparenz stärkt;
- die Rahmenbedingungen für Spitex-Organisationen und Pflegefachpersonen verbessert.
Was ändert EFAS in der Gesundheitsfinanzierung?
Ein einheitlicher Finanzierungsschlüssel
Die Kantone übernehmen künftig mindestens 26.9% der OKP-Kosten, während die Versicherer höchstens 73.1% tragen.
Tariforganisation
Gemäss dem neuen Art. 47a KVG schaffen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer gemeinsam mit den Kantonen in jedem Bereich eine Organisation, welche:
- die Tarifstrukturen entwickelt, anpasst und weiterführt,
- die erforderlichen Daten bewirtschaftet,
- die Genehmigungsunterlagen für den Bundesrat vorbereitet.
Zeitplan der Umsetzung
- Ab dem 1. Januar 2028: EFAS tritt für die ambulanten und stationären medizinischen Leistungen in Kraft.
- Ab dem 1. Januar 2032: EFAS gilt für die Leistungserbringer der Pflege, darunter:
- Pflegeheime,
- Spitex-Organisationen,
- selbstständige Pflegefachpersonen
Zu diesem Zeitpunkt treten eine einheitliche Tarifstruktur sowie eine landesweit einheitliche Kostenrechnungsmethodik in Kraft.
Regulatorischer Prozess
Die entsprechenden Bundesratsverordnungen gehen im 2. Quartal 2026 in die Vernehmlassung.
Die Rolle von Spitex Schweiz
Spitex Schweiz engagiert sich aktiv in der Umsetzung von EFAS, um sicherzustellen, dass die Besonderheiten der ambulanten Pflege angemessen berücksichtigt werden.
Unsere Aufgaben umfassen insbesondere:
- die Mitarbeit in Arbeitsgruppen mit dem Bundesrat, den nationalen Verbänden der Leistungserbringer, den Kantonen und den Versicherern;
- die Mitgestaltung der zukünftigen Tarifstruktur;
- die Kommunikation mit den Mitgliedern zu den Entwicklungen rund um EFAS.
Änderungen des KVG BBl 2024 31 - Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) | Fedlex
Informationen des BAG zur einheitlichen Finanzierung: Volksabstimmung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)